Betreuungsangebote

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung, zum Betreuungsumfang sowie zu den pädagogischen Ausrichtungen.

 

Formen der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen

  • Kinderkrippe:

Hier werden Kinder ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut.

  • Kindertagesstätte (Kita):

Hier werden Kinder ab dem vollendeten ersten oder zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut.

  • Kindergarten:

Hier werden Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut.

  • Sonderformen:

Spielgruppe:

In Spielgruppen werden Kinder im Alter von ein bis drei Jahren an einzelnen Vor- und/oder Nachmittagen für bis zu 15 Stunden pro Woche betreut.

Elterninitiative:

Bei Elterninitiativen handelt es sich um kleine von Eltern selbstverwaltete Einrichtungen.

Betriebskindergarten:

In Betriebskindergärten beziehungsweise Kindertageseinrichtungen mit betrieblichen Plätzen werden vorrangig Kinder von Eltern aufgenommen, die Mitarbeiter der jeweiligen Partnerunternehmen sind.

 

Betreuungsumfang

Die genauen Öffnungszeiten variieren je nach Einrichtung und Träger.

Die folgenden Definitionen beziehen sich auf die Angebotsformen der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales).

  •  Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ):

Durchgängige Betreuung von sechs bis sieben Betreuungsstunden pro Tag. Ob die Kinder ein Mittagessen erhalten, variiert.

  • Ganztätige Betreuung (GT):

Durchgängige Betreuung mit mehr als sieben Betreuungsstunden pro Tag. Die Kinder erhalten ein Mittagessen.

  • Halbtagsgruppe (HT):

Vor- oder nachmittags geöffnete Gruppen mit drei bis sechs Stunden Betreuungszeit pro Tag. Die Kinder erhalten kein Mittagessen.

  • Regelgruppe (RG):

Jeweils Vor- und nachmittags geöffnete Gruppen. Die Kinder erhalten kein Mittagessen.

 

Pädagogische Ausrichtungen

Der grundlegende Rahmen für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen wird durch den baden-württembergischen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung definiert. Dieser stellt sicher, dass der Förderauftrag für Erziehung, Bildung und Betreuung gemäß § 22 SGB VIII in jeder Kindertageseinrichtung umgesetzt wird.

Die Ausgestaltung sowie das Setzten von individuellen Schwerpunkten obliegt den jeweiligen Kindertageseinrichtungen und deren Trägern. Schwerpunkte können unter anderem sein:

  • Sprach-Kitas
  • Bilinguale Kindertageseinrichtungen
  • Bewegungskindergärten
  • Musikkindergärten
  • Natur-/ Waldkindergärten

Weitere Informationen zu den verschiedenen pädagogischen Ausrichtungen und Schwerpunkten finden Sie auf der Homepage der Einrichtungen beziehungsweise deren Trägern.

Informationen zum Trägerkonzept der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft finden Sie hier.